Das vielseitige und sehr gepflegte Wohn- und Gewerbeobjekt wurde in den Jahren 2005 und 2022 errichtet bzw. modernisiert und verbindet großzügige Gewerbeflächen mit hochwertigem Wohnkomfort. Das erschlossene Grundstück umfasst ca. 3.361 m² und ist mit Verbundpflastersteinen befestigt, sodass auch die Befahrung mit 40-Tonner-LKW möglich ist. Bei einem aktuellen Verkaufspreis der Gemeinde von ca. 150 €/m² ergibt sich allein für das Grundstück ein rechnerischer Wert von rund 403.320 €.
Das gesamte Objekt befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand und überzeugt durch eine hochwertige Ausstattung. Die Verkaufsfläche von ca. 145,5 m² aus dem Jahr 2022 umfasst Büro, Küche, Kunden-WC und Ladeneinrichtung. Ergänzt wird das Objekt durch eine ca. 459 m² große Halle mit Schwerlastregalen, Einfahrtstor, Oberlicht sowie Versand- und Pausenraum. Die Halle verfügt über eine Traufhöhe von ca. 3,55 m, eine Länge von ca. 30,8 m und eine Breite von ca. 16,5 m. Das Firstmaß beträgt ca. 4,37 m, die Torhöhe ca. 2,80 m und die Torbreite ca. 2,50 m. Damit eignet sich der Hallenbereich sowohl für Lagerung und Versand als auch für betriebliche Abläufe mit regelmäßigem Warenverkehr. Insgesamt überzeugt das Objekt durch seine durchdachte Aufteilung, die hochwertige Bauausführung und die flexible Nutzbarkeit und bietet damit attraktive Perspektiven für Eigennutzer wie auch für Kapitalanleger. Vereinbaren Sie gern einen persönlichen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von den vielfältigen Möglichkeiten, die dieses Objekt zu bieten hat. Die zentrale Lage, die solide Bausubstanz und der insgesamt gepflegte Gesamteindruck unterstreichen den Wert dieser Immobilie zusätzlich.
Die angebotene Immobilie befindet sich in dem charmanten und idyllischen Ort Wohltorf, im Herzen des schönen Bundeslands Schleswig-Holstein. Wohltorf, eingebettet in eine malerische Naturlandschaft, bietet seinen Bewohnern eine gelungene Mischung aus ruhigem Dorfleben und der Nähe zu den urbanen Vorteilen der Metropolregion Hamburg. Die Umgebung ist geprägt von weitläufigen Wäldern und idyllischen Wanderwegen, die zu ausgedehnten Spaziergängen und Fahrradtouren einladen.
Für Familien ist Wohltorf ein besonders attraktives Domizil, da der Ort über eine hervorragende Infrastruktur verfügt. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind bequem erreichbar. Auch die medizinische Versorgung ist durch ansässige Ärzte und Apotheken gewährleistet. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist optimal: Der örtliche Bahnhof bietet regelmäßige Zugverbindungen nach Hamburg, sodass die Innenstadt in kurzer Zeit bequem erreicht werden kann. Auch mit dem Auto sind Sie bestens angebunden, denn die Autobahnen A1 und A24 sind gut erreichbar. Insgesamt bietet diese Lage die ideale Kombination aus Ruhe und Naturnähe sowie der schnellen Erreichbarkeit urbaner Zentren, was sie zu einem perfekten Wohnort für Familien und Berufspendler macht. Darüber hinaus überzeugt die Umgebung mit zahlreichen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten: Naherholungsgebiete, Sportanlagen und gepflegte Grünflächen liegen in direkter Umgebung und laden zu einem aktiven Lebensstil ein. Die gewachsene Nachbarschaft ist geprägt von gepflegten Wohnhäusern und einer ruhigen, familienfreundlichen Atmosphäre. Wer Ruhe und gute Anbindung schätzt, findet hier genau das richtige Zuhause.
Die angebotene Immobilie befindet sich in dem charmanten und idyllischen Ort Wohltorf, im Herzen des schönen Bundeslands Schleswig-Holstein. Wohltorf, eingebettet in eine malerische Naturlandschaft, bietet seinen Bewohnern eine gelungene Mischung aus ruhigem Dorfleben und der Nähe zu den urbanen Vorteilen der Metropolregion Hamburg. Die Umgebung ist geprägt von weitläufigen Wäldern und idyllischen Wanderwegen, die zu ausgedehnten Spaziergängen und Fahrradtouren einladen.
Für Familien ist Wohltorf ein besonders attraktives Domizil, da der Ort über eine hervorragende Infrastruktur verfügt. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind bequem erreichbar. Auch die medizinische Versorgung ist durch ansässige Ärzte und Apotheken gewährleistet. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist optimal: Der örtliche Bahnhof bietet regelmäßige Zugverbindungen nach Hamburg, sodass die Innenstadt in kurzer Zeit bequem erreicht werden kann. Auch mit dem Auto sind Sie bestens angebunden, denn die Autobahnen A1 und A24 sind gut erreichbar. Insgesamt bietet diese Lage die ideale Kombination aus Ruhe und Naturnähe sowie der schnellen Erreichbarkeit urbaner Zentren, was sie zu einem perfekten Wohnort für Familien und Berufspendler macht. Darüber hinaus überzeugt die Umgebung mit zahlreichen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten: Naherholungsgebiete, Sportanlagen und gepflegte Grünflächen liegen in direkter Umgebung und laden zu einem aktiven Lebensstil ein. Die gewachsene Nachbarschaft ist geprägt von gepflegten Wohnhäusern und einer ruhigen, familienfreundlichen Atmosphäre. Wer Ruhe und gute Anbindung schätzt, findet hier genau das richtige Zuhause.
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Ballindamm 39, 20095 Hamburg
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Ihre Wünsche genau zu verstehen – und sie Schritt für Schritt in die Tat umzusetzen.
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Anonym
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle zwischen der Doerfert Immobilien, Ballindamm 39, 20095 Hamburg, (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden geschlossenen Maklerverträge, soweit mit dem Kunden keine Individualvereinbarung geschlossen wurde. Etwaige mit dem Kunden getroffenen Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und/oder Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Indem der Kunde ein Exposé oder weitere Informationen in Bezug auf die vom Anbieter auf der Internetseite des Anbieters oder auf einem vom Anbieter genutzten Immobilienportal inserierten Immobilie beim Anbieter anfragt, nimmt er das Angebot des Anbieters auf den Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages auf Grundlage dieser AGB an. Inhalt des Vertrages sind die Angaben im Inserat, insbesondere zur Höhe der Provision, im Exposé sowie diese AGB. Soweit nicht individualvertraglich anders vereinbart, erschöpft sich die vertragliche Verpflichtung des Anbieters im Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie (Nachweismakler). Insoweit ist die vertraglich geschuldete Leistung insbesondere dann vollständig erbracht, wenn der Anbieter das Objekt, den Namen und die Anschrift des Verkäufers offengelegt hat.
Die Höhe der jeweils vereinbarten Provision ist in den Online-Inseraten, der E-Mail mit dem Link zum Exposé und/oder im jeweiligen Exposé angegeben. Soweit nicht anders angegeben beträgt die Höhe der Provision für den Kunden 3,57 % (inkl. Umsatzsteuer) des Kaufpreises. Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit im Hinblick auf den Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf die entstehende Provisionsforderung im Falle des Abschlusses eines Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrag (nachfolgend „Hauptvertrag"). Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald ein Hauptvertrag über das vermittelte/nachgewiesene Objekt auf Grundlage der Tätigkeit des Anbieters abgeschlossen wird. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Anbieters zustande gekommen ist. Die Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Anbieters für den Abschluss des Hauptvertrages ist ausreichend. Die Provisionsforderung ist ohne Abzüge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht, unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Gleiches gilt für eine etwaige Aufrechnung des Kunden.
Kommt statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes (z. B. Miete statt Kauf) aufgrund der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit des Anbieters zustande, so wird der Provisionsanspruch des Anbieters dadurch nicht berührt, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Die vereinbarte Provision gilt auch für das Ersatzgeschäft; soweit der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB höher ist, gilt dieser. Wird der Hauptvertrag nicht mit dem Kunden sondern mit einer Gesellschaft, deren Gesellschafter der Kunde ist, oder mit einer Person, die mit dem Kunden verheiratet, verwandt oder verschwägert ist oder mit dem Kunden in einer nichtehelichen Partnerschaft lebt, (nachfolgend „nahestehende Personen") geschlossen und tritt der Erfolg des Maklervertrages deshalb nicht ein, ist der Kunde gleichwohl zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, soweit der Verkäufer nicht auch ohne ein ursächliches Handeln des Kunden den Hauptvertrag abgeschlossen hätte. Ein ursächliches Handeln des Kunden im Sinne des vorstehenden Satzes liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde der nahestehenden Personen die Möglichkeit zum Abschluss des Hauptvertrages angetragen hat.
Sämtliche vom Anbieter erteilten objektbezogenen Informationen und Unterlagen (nachfolgend „Informationen") sind nur für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist ausdrücklich untersagt. Verstößt der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Hauptvertrag über das vom Anbieter vermittelte/nachgewiesene Verkaufsobjekt, so schuldet der Kunde die Maklerprovision,
als ob er den Hauptvertrag selbst abgeschlossen hätte.
Der Anbieter haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dem Kunden ist bewusst, dass die Tätigkeit des Anbieters auf Grundlage von Informationen und Auskünften Dritter, insbesondere des Verkäufers/Eigentümers, erfolgt. Eine Haftung für die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und Auskünfte wird vom Anbieter nicht übernommen; insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für Maß- und Größenangaben oder baurechtliche Genehmigungen im Hinblick auf das Verkaufsobjekt. Es ist Aufgabe des Kunden, die Angaben vor dem Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, oder sich aus den entsprechenden Umständen etwas anderes ergibt, hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Maklervertrag endet ferner, wenn ein Hauptvertrag betreffend das Verkaufsobjekt geschlossen wurde, es sei denn, eine Partei des Hauptvertrages hat binnen 4 Wochen nach Abschluss den Rücktritt vom Hauptvertrag erklärt. Der Anspruch auf Maklerprovision für die Vermittlung oder den Nachweis zum Abschluss des Hauptvertrages bleibt im Falle eines Rücktritts vom Hauptvertrag unberührt.
Hat der Kunde im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages Kenntnis von der Bereitschaft des anderen Teils das Vertragsobjekt zu verkaufen oder erlangt er eine solche Kenntnis nach Abschluss des Maklervertrages durch Dritte hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Anbieter ist berechtigt bei dem Vertragsschluss anwesend zu sein. Alle dafür notwendigen Informationen sind dem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Zustandekommen eines Hauptvertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Hauptvertrags zu übermitteln. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter hiermit eine Abschrift des Hauptvertrages bei dem beurkundenden Notar anzufordern; der Kunde weist den beurkundenden Notar hiermit an, eine Abschrift des Hauptvertrages an den Anbieter herauszugeben. Dem Kunden ist bekannt, dass das Geldwäschegesetz den Anbieter zu einer Identifikation seiner Kunden verpflichtet und die Kunden dem Anbieter alle für die Erfüllung dieser Verpflichtung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben.
Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig zu werden.
Der Anbieter ist berechtigt die persönlichen Daten des Kunden an den Verkäufer/Eigentümer, einen Notar und/oder sonstige mit der Abwicklung des Maklervertrages und/oder des Hauptvertrages betrauten Personen weiterzugeben. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Der Erfüllungsort ist Hamburg. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand Hamburg.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.